[1866] Der Êrbmünzmeister, des -s, plur. ut nom. sing. ein Erbbeamter der Erzherzoge von Österreich, dessen Amt daher das Erbmünzmeisteramt genannt wird. Kaiser Ferdinand III beliehe mit diesem Amte den Freyherren von Chaos, Kaiser Leopold 1672 die Grafen von Sprinzenstein, mit der Verordnung, daß der Älteste des Hauses alle Mahl oberster Erbmünzmeister, die jüngern Glieder aber nur Erbmünzmeister heißen sollten. S. Münzmeister.