Erbschaden, der

[1868] Der Êrbschaden, des -s, plur. die -schäden. 1) Ein erblicher Fehler des Leibes, ein Erbmangel. Figürlich auch ein solcher Fehler des Gemüthes. Der Hochmuth ist bey ihm ein Erbschaden. 2) In einigen Gegenden, ein Schaden an den Gütern, der auch noch den Erben zur Last fällt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1868.
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