[1868] Die Êrbschaft, plur. die -en, dasjenige, dessen Besitz eine Person zum Erben macht, das geerbte Vermögen, die Verlassenschaft eines Verstorbenen in Rücksicht auf den Erben. Eine reiche Erbschaft thun, bekommen. Dieses Gut ist aus der väterlichen Erbschaft. Theil an einer Erbschaft haben. Es ist ihm eine reiche Erbschaft zugefallen. Ingleichen der Besitz dieser Güter. Eine Erbschaft antreten. Sich einer Erbschaft begeben. Daher das Erbschaftswapen, ein Wapen, welches jemand wegen einer ihm zugefallen Erbschaft führet. In dem alten Gesetze der Könige Ludwigs und Lothars aus dem 9ten Jahrhunderte wird Ervetha anstatt Erbschaft gebraucht. S. -Schaft.