Erbschenke, der
[1868] Der Êrbschênke, des -n, plur. die -n, ein Erbbeamter verschiedener ansehnlichen Stifter und fürstlichen Personen, S. Schenke Die Erbschenken des H. R. Reiches waren die Grafen von[1868] Limburg; als diese 1713 ausstarben, kam das Erbschenkenamt an die Grafen von Althan.