Erbstand, der
[1870] Der Êrbstand, des -es, plur. inus. im Oberdeutschen so viel als Erbpacht, S. Erbbestand. In den Lehenrechten, zuweilen[1870] auch das Geld, welches man bey einem Lehen für das Erbrecht bezahlet, welches auch Erbstandsgeld genannt wird.