[1871] Der Êrbstollen, des -s, plur. ut nom. sing. in dem Bergbaue, ein Stollen, der mit seiner Wasserseige zehen Lachter tief in ein Gebäude einkommt; in welchem Falle er das Erbe, d.i. eine Art eines Eigenthumsrechtes über die nahe liegenden Grubengebäude bekommt, und von denselben auch einige Einkünste zu genießen hat. Daher der Erbstöllner, der Besitzer eines Erbstollens. S. Erbteufe.