[1888] * Erfallen, verb. irreg. act. (S. Fallen,) zu Tode fallen; ein nur im Oberdeutschen übliches Zeitwort. Jemanden erfallen, auf ihn fallen und ihn dadurch tödten. Sich erfallen. Bey dem Notker bedeutet iruallon fallen schlechthin. An einem andern Orte gebraucht er es für supplantare, wo es das ungewöhnliche Activum erfällen zu seyn scheinet.