[1913] Das Erláßjahr, des -es, plur. die -e, in den Kirchengebräuchen der ältern Juden, 1) ein Jubeljahr, welches alle funfzig Jahre gefeyert und auch das Halljahr genannt wurde, 3 Mos. 25. 2) Ein jedes siebentes Jahr, weil in demselben den Schuldnern ihre Schuld und rückständige Zahlung erlassen wurde, 5 Mos. 15.