Erledigen

[1915] Erlêdigen, verb. reg. act. ledig machen. 1. Eigentlich, in welcher Bedeutung es im Hochdeutschen nur noch zuweilen in der höhern Schreibart vorkommt. Da ich ihre Schulter von der Last erledigt hatte, Ps. 81, 7. Im Bergbaue heißt das Erz von dem Gebirge erledigen, so viel als das Gebirge, d.i. taube Erd- oder Steinarten, von demselben absondern. 2. Figürlich. 1) Von einer unangenehmen Sache, welche als eine Last betrachtet wird, ledig oder frey machen, mit der zweyten Endung der Sache, oder dem Vorworte von. Jemanden einer Verrichtung, eines Dienstes erledigen. Jemanden der Sorgen, oder von den Sorgen erledigen. Sich des Kummers erledigen. 2) Aus einem Verhafte, der Gefangenschaft frey machen, befreyen, im Oberdeutschen und der biblischen Schreibart. Einen Gefangenen erledigen. Auf daß deine Lieben erlediget werden, Ps. 60, 7; Ps. 108, 7. Und erledigte viel, die zuvor gedruckt und gefangen waren, 1 Macc. 14, 6. 3) Aufhören lassen, abthun, im Oberdeutschen. Die Landesgebrechen erledigen. 4) Seines Besitzers berauben; in welcher Bedeutung es nur im Passivo üblich ist. Der päpstliche Stuhl ist erlediget worden. Ein erledigter Thron.[1915] Ein erledigtes Amt wieder besetzen. Wenn das Amt wird erlediget werden. Ein erledigtes Lehen, welches dem Landesherren anheim gefallen ist. Daher die Erledigung, in allen obigen Bedeutungen. Den Gefangenen eine Erledigung predigen, Es. 61, 1. Die Erledigung des Thrones, eines Lehens, der Landesgebrechen u.s.f.

Anm. In den Fragmente eines alten Gedichtes auf Carls des Großen Feldzug bey dem Schilter lautet dieses Wort erlethegen und gelethegen. Er bedeutet in dieser Zusammensetzung so viel als ent, daher in den meisten Bedeutungen auch entledigen üblich ist. S. Ledig.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1915-1916.
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