[1916] Erlêgen, verb. reg. act. 1) Danieder legen, d.i. in einem Kampfe oder Streite gewaltsamer Weise um das Leben bringen. Den Feind erlegen. Seinen Gegner in einem Zweykampfe erlegen. Ein Wild erlegen, bey den Jägern, es erschießen, oder abfangen. S. Legen. 2) Darlegen, herlegen, von Geld und Geldsummen. Die Strafe erlegen, die Geldstrafe bezahlen. Die erlegte Strafe. Die Steuern, die Brandschatzung, die Lehenware, die Unkosten erlegen. Den brokke erleggen, in den Bremischen Statuten. 3) Im gemeinen Leben, ingleichen im Bergbaue, werden Pflugschare, Eisen, Keilhauen u.s.f. erleget, wenn sie angeschweißet und geschärfet werden. So auch die Erlegung.