Ermächtigen

[1919] Ermächtigen, verb. reg. recipr. 1) Sich einer Sache ermächtigen, sich derselben bemächtigen, ingleichen, sich dieselbe anmaßen, im Oberdeutschen; Nieders. undermagten. 2) Sich die Macht nehmen; auch nur im Oberdeutschen, wo es im nachtheiligen Verstande, doch aber in etwas gelinderer Bedeutung für sich unterstehen gebraucht wird. Er ermächtigte sich, die Stadt in Besitz zu nehmen. Nieders. undermaten, sich vermägtigen. So auch die Ermächtigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1919.
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