Ermangeln

[1919] Ermangeln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben. 1) Fehlen, mangeln. Es ermangeln mir die Kräfte. Wenn mir die Gelegenheit ermangeln sollte. Ingleichen als ein Impersonale, mit dem Vorworte an. Es ermangelt mir am Gelde, an Kräften. Ich werde es an meinem Fleiße, an meinem Eifer, an meiner Hülfe nicht ermangeln lassen. An mir soll es nicht ermangeln, ich werde meine Hülfe, Bemühung u.s.f. nicht fehlen lassen. Ich werde es an nichts ermangeln lassen; wofür man auch im Oberdeutschen sagt, es an nichts erwinden, erbrechen lassen. Daher die Ermangelung. In Ermangelung des Geldes, der Gelegenheit. 2) Unterlassen, doch nur mit der Verneinung. Er ermangelte nicht zu mir zu kommen. Am häufigsten im Infinitive. Ich habe nicht ermangeln wollen, ihnen meine Schuldigkeit zu bezeigen. Nach erhaltener Nachricht wird man nicht ermangeln, die Delinquenten abhohlen zu lassen. Er wird nicht ermangeln dich zu schmähen. Im Oberdeutschen ohnermangeln; werden auch solchem nachzuleben ohnermangeln.

In dieser zweyten Bedeutung ist es zunächst aus dem Oberdeutschen eingeführet worden. Ein sehr unangenehmer Gallicismus ist es, wenn einige Neuere dieses Zeitwort wie das Französische manquer gebrauchen. Die Natur ermangelt nie, sich für die Beleidigungen, die man ihr zufügt, zu rächen, Wiel. für, rächet sich gewiß, unausbleiblich u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1919.
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