[1932]Errufen, verb. irreg. act. (S. Rufen,) so rufen, daß man gehöret wird. Er ist mir zu weit, ich kann ihn nicht errufen. Endlich habe ich ihn errufen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1932.