Erwehren

[1952] Erwêhren, verb. reg. act. 1) * Verwehren, doch nur im Oberdeutschen. Daß du mir heut erwehret hast, daß ich nicht wider Blut kommen bin, 1 Sam. 25, 33.


Es soll die ganze Welt mir dieses nicht erwehren,

Hofmannsw.


2) Abwehren, als ein Reciprocum, mit der zweyten Endung der Sache, durch Wehren von sich abhalten. Ich kann mich der Fliegen, der Bettler, der Diebe, nicht erwehren. Er kann sich kaum des Hungers erwehren. Ich konnte mich des Schlafes nicht erwehren. Das sich die Paume des Valles chaume erwerten, Stryk. Maht du dich eines wibes niht erwern, Burkh. v. Hohenvels. Im Niedersächsischen ist dafür entwehren üblich, welches auch von Lessing gebraucht worden. Ehedem sagte man auch, sich der Anklage erwehren, sich von derselben befreyen. 3) * Wehren, doch nur im Oberdeutschen. Daß die Kinder Israel sich sollten erwehren wider den König Nebucadnezar, Jud. 5, 25.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1952.
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