Excellenz

[1986] Excêllếnz, aus dem mittlern Latein. Excellentia, ein Titel, welcher im Abstracto noch Gesandten, vornehmen Staatsministern, Feldmarschällen und andern Personen gegeben wird, die diesen an Rang und Würde gleich sind. Euere Excellenz, oder Ew. Excellenz haben befohlen u.s.f. Ehedem war solches ein Titel kaiserlicher und königlicher Personen, nachmahls bekamen ihn die Fürsten. Noch 1346 wurde Elisabeth, die Wittwe des Landgrafen Friedrichs mit dem gebissenen Backen, von dem Magistrate zu Prag Excellenz genannt. In den alten Reichsstädten hat dieser Titel noch mehr von seiner Würde verloren, indem er daselbst sogar den Doctoren der Medicin beygelegt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1986.
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