Excellenz

[47] Excellenz, die Titulatur hoher Staatsdiener im Militär- und Civilsache und oberer Hofchargen. Bis auf Heinrich VII. führten ihn bloß die Kaiser, im Mittelalter sogar Doctoren und Professoren, später nahmen ihn die Reichsgrafen an, vertauschten ihn aber gegen das Prädikat Erlaucht und gräfliche Gnaden. In [47] Italien wird jeder Mann von Distinction Eccellenza genannt, in Frankreich führen die Ducs (Herzoge) den Titel Excellence und nicht Durchlaucht (altesse), welche Titulatur nur den Fürsten (princes) zukommt. – In Deutschland ist der Excellenztitel rein persönlich, folglich nicht erblich. Er bezeichnet so viel wie: der Hervorragende, Vortrefflichste, Ausgezeichnete etc.

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Damen Conversations Lexikon, Band 4. [o.O.] 1835, S. 47-48.
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