Fürstenstand, der

[370] Der Fürstenstand, des -es, plur. inus. 1) Der Stand, d.i. die Würde eines Fürsten, in allen vier Bedeutungen dieses Wortes, besonders aber in der vierten. In den Fürstenstand erhoben werden. 2) Die sämmtlichen Fürsten eines Reiches oder Kreises als ein Ganzes betrachtet, in der 3ten und 4ten Bedeutung des Wortes Fürst.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 370.
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