[8] Der Factōr, des -s, plur. die -e, aus dem mittlern Latein. Factor. 1) Der von einem Eigenthümer oder dessen Stellvertreter einer Handlung oder Werkstätte vorgesetzet ist, und sonst auch ein Buchhalter, in den Apotheken aber ein Provisor heißt. 2) In weiterer Bedeutung wird auch wohl ein jeder, der eines andern Aufträge, besonders in Handlungssachen, für Geld besorget, ein Commissionär, ein Factor genannt. Daher die Factorēy, das Amt, die Verrichtung und Wohnung eines Factors, noch mehr aber, besonders in den Handelsplätzen außer Europa, eine Handlung, ein Handelhaus, welcher aber welchem ein Factor in der ersten Bedeutung vorstehet, im mittlern Lateine Factoria; die Factorey-Handlung, die Art der Handlung, da jemand eines andern Geschäfte fürs Geld besorget; die Factūr, die Rechnung über die für einen andern eingekauften Waaren; das Factur-Buch, in welchem diese Rechnungen eingetragen werden, u.s.f.