[26]Die Fallbrücke, plur. die -n, eine Brücke, welche so zugerichtet ist, daß sie niederfällt, wenn jemand darüber gehet; bey dem Logau eine Stürzebrücke. Zuweilen auch eine Zugbrücke, weil man sie niederfallen lassen kann.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 26.