[297]Fallbrücke, die von den Belagerungstürmen (s. Kriegsmaschinen) auf die Stadtmauer niedergelassene Klappbrücke, über welche die Sturmkolonne vorstürmte. Bis zum Niederlassen diente sie der Besatzung des Turmes als Deckung.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 297.