[122] Der Fêstungsbau, des -es, plur. inus. der Bau einer Festung; ingleichen die an den Festungswerken nöthige Arbeit. Einen Verbrecher zum Festungsbau verurtheilen, ihn zum Bau verurtheilen, auf den Bau bringen. Daher die Festungsbaukunst, oder die Kriegsbaukunst, die Kunst, einen Ort regelmäßig zu befestigen.