Flüchten

[225] Flüchten, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte seyn, einen Ort zur Vermeidung einer Gefahr schnell und eilfertig verlassen. Es war niemand mehr im Dorfe, denn alle Einwohner waren geflüchtet. II. Als ein Activum, auf der Flucht wohin bringen. Die Landleute flüchteten ihre besten Sachen in die Stadt. Auch als ein Reciprocum, sich flüchten.


Auch der Hase flüchtet sich nun zum buschichten Vorholz,

Zachar.


Im Oberd. ist dafür flehen, flehenen, flöhnen üblich. S. Fliehen.

Anm. Als ein Neutrum lautet dieses Wort schon bey dem Tatian fluhtan, im Nieders. flugten, im Dän. flygte, im Schwed. flykta. Ottfried gebraucht fluhtin, als ein Factitivum, in die Flucht treiben. Es scheinet nicht unmittelbar aus Flucht gebildet, sondern das Intensivum von fliehen zu seyn, wie schlachten von schlagen u.s.f.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 225.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika