[250] Das Forstamt, des -es, plur. die -ämter. 1) Ein Amt, d.i. Collegium oder Gericht, welches in Forstsachen die erste Instanz hat. 2) Die Versammlung dieses Gerichtes, an einigen Orten die Försterey. Ein Forstamt halten. 3) Ein Amt, d.i. eine Bedienung, bey dem Forstwesen. Ein Forstamt bekleiden.