[252] Die Forsthufe, plur. die -n. 1) Im Nürnbergischen, der District eines Forstes, welchen ein Erbförster zu besorgen hat, und die dazu gehörige Hufe an Äckern oder Wiesen; welche jetzt die Forsthuth genannt wird. 2) Eine Hufe, welche von einem Forste abgegeben, zu Acker oder Wiese gemacht, und gegen einen gewissen Zins den Unterthanen überlassen wird; das Waldgeräume. S. Forstgarbe.