[276] Fräulich, adj. et adv. von dem Geschlechtsworte Frau, so wohl einer verheiratheten weiblichen Person, als auch einer jeden weiblichen Person gehörig, derselben anklebend u.s.f. Die fräulichen Gerechtsamen. Fräuliche Arbeiten. Im Hochdeutschen ist statt dieses Wortes weiblich üblicher.