Freveln (1)

[287] 1. Frêveln, verb. reg. neutr. mit dem Hülfsworte haben, Frevel begehen, in allen figürlichen Bedeutungen dieses Hauptwortes. An seinem Nächsten freveln, Ezech. 21, 14. Seine Seele hasset den Gottlosen und die gern freveln, Ps. 11, 5. Wir freveln wissentlich, Haged. In einigen Oberdeutschen Gerichten auch die auf den Frevel, d.i. geringe Verbrechen, gesetzte Strafe erlegen. Der frevelt 30 Schillinge im Straßburg. Stadtrechte.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 287.
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