Frey

[288] Frey, -er, -ste, adj. et adv. eine Abwesenheit aller solcher Dinge zu bezeichnen, welche als eine Einschränkung, als ein Zwang, oder als ein Hinderniß angesehen werden.

I. In der weitesten und vielleicht eigentlichsten Bedeutung, da denn die Sache, welche als abwesend vorgestellet wird, das Vorwort von bekommt. Frey von Sorgen, von Geschäften, von Beschwerden, von Abgaben, von Schulden, von Lastern, von Fehlern. Frey von der Sünde, Röm. 6, 18. Frey vom Gesetz, Kap. 7, 13. Jemanden von einer Pflicht, von der Strafe frey sprechen. Frey von Arbeit, frey von Geschäften seyn. Ein von Sorgen freyes Gemüth. Ein von Lastern freyes Herz. So auch die Zusammensetzungen fehlerfrey, dienstfrey, schuldenfrey, sorgenfrey, zinsfrey, zollfrey, zweifelsfrey, accisfrey, und hundert andere, wo frey, wenn es diese Bedeutung hat, an das Hauptwort angehänget wird. Im Oberdeutschen verbindet man es häufig mit der zweyten Endung des Hauptwortes. Kein Mensch ist aller Sünden frey. Und mach mich alles Kummers frey, Gryph.


Wer dich in Frieden schaut ist aller Furchten frey,

Opitz.


Welches aber, die höhere und dichterische Schreibart etwa ausgenommen, im Hochdeutschen eben so ungewöhnlich ist, als wenn dieses Wort auch von der Abwesenheit solcher Dinge gebraucht wird, welche nicht eigentlich als eine Einschränkung oder als ein Übel angesehen werden können. Swem si misse vellet der ist ougen fri, Wernher von Honberg, d.i. wem sie mißfällt, der hat keine Augen, der muß nicht sehen können. Denn daß viel Sachen so haben den Beginn, ist aller Läugnung frey, Opitz, kann nicht geläugnet werden.

II. In engerm Verstande wird dieses Wort absolute und mit Auslassung des Hauptwortes fast von allen Arten des so wohl körperlichen, als bürgerlichen und sittlichen Zwanges gebraucht. Die vornehmsten mögen etwa folgende seyn.

1. Frey von dem körperlichen Zwange, oder der körperlichen Einschränkung.

1) Frey von demjenigen, was die Bewegung hindert oder einschränket. Sich frey bewegen können. Einen Gefangenen auf freyen Fuß setzen oder stellen. Er ist wiederum frey. Jetzt athme ich wieder aus freyer Brust, wenn sie vorher beklemmt gewesen. Ein freyer Eingang in ein Haus, der durch keine körperlichen Hindernisse erschweret wird. Das Wasser hat seinen freyen Lauf, wenn derselbe durch nichts gehindert wird. Einer Sache ihren freyen Lauf lassen, sie nicht hindern,[288] auch im figürlichen Verstande. Seinen Sorgen, seiner Einbildungskraft, seinen Wünschen freyen Lauf lassen. Und soll das Haar auf seinem Haupte lassen frey wachsen, 4 Mos. 6; 5. Aus freyer Hand zeichnen, ohne Original, ingleichen ohne mechanische Hülfsmittel. Ein freyer Pinsel, ein freyer Grabstichel, ein freyer Meißel, in den bildenden Künsten, der mit einer leichten und dreisten Hand geführet wird. In engerer Bedeutung ist frey dem gezwungenen entgegen gesetzt. Ein freyer Gang, freye Mienen und Geberden, welche der natürlichen Beschaffenheit der Gliedmaßen gemäß sind.

2) Frey von demjenigen, was den Raum oder die Ausdehnung einschränket. Ein freyer Platz, der nicht mit Gebäuden oder andern großen Körpern angefüllet ist. Ein freyer Raum umher, vierzig Ellen, Ezech. 45, 2. Das freye (ebene, offne) Feld. Freye Luft athmen. In der freyen Luft schweben. Unter freyem Himmel schlafen. Eine freye Aussicht haben, die durch nichts eingeschränkt wird. Jemanden die freye Aussicht verbauen. Ins Freye (in die freye Luft) gehen. 3) Frey von der Berührung anderer Körper; am häufigsten als ein Nebenwort. Ein Balken liegt frey, wenn er zwischen seinen beyden Enden nirgends auflieget; ingleichen, wenn er an den Seiten von keinem andern Körper berühret wird. Ein Schrank stehet frey, wenn er an nichts anstehet. Das Haus stehet frey, wenn es auf keiner Seite an andere Gebäude stößet; Franz. isolé. Der Baum stehet ganz frey auf dem Felde, wenn er allein, ohne andere Bäume stehet. Ein Redner stehet frey, wenn kein Theil seines Leibes von andern Körpern verdeckt wird, wenn er sich an nichts anlehnet.

2. Frey von den bürgerlichen und gesellschaftlichen Zwange. 1) Frey von dem Eigenthumsrechte anderer. (a) Von Personen; wo dieser Zustand wiederum mehrere Grade hat. Ein freyer Mensch, eine freye Person, ein Freyer, im Gegensatze eines Knechtes, Sclaven oder Leibeigenen. Einen Leibeigenen frey geben, frey machen, frey sprechen, frey lassen. Einen Lehrburschen frey sprechen, ihn von der Dienstbarkeit, worin er in den Lehrjahren stehet, frey erklären, ihn zum Gesellen machen. Durch Untersuchung der Triebfedern der Natur entledigt sich der Mensch der Knechtschaft der Natur, und wird zu einem freyen Weltbürger, Sulz. Die freyen Künste, weil sie ehedem nur von freyen Personen geübet wurden; zum Unterschiede von den Handwerken, welche von Knechten und Leibeigenen getrieben wurden. Die biblische Wortfügung frey von einem seyn, ihm nicht mit Leibeigenschaft verbunden seyn, 1 Cor. 9, 19; Röm. 6, 20, ist Hochdeutschen ungewöhnlich. S. Freybauer. (b) Von Sachen. Ein freyes Gut, dessen Besitzer nicht leibeigen ist, auf welchem keine Frohndienste haften. S. Freygut. Ein Gut frey machen, die darauf haftenden Schulden bezahlen. Waaren, Güter frey machen, in einem andern Verstande, die Abgaben, denen sie unterworfen sind, bezahlen.

2) Frey von der Oberherrschaft anderer; wiederum mit mancherley Graden dieses Zustandes. Ein freyes Gut, ein Allodium, welches keinem mit Lehnspflicht zugethan ist; im Gegensatze des Lehengutes. Ein freyer Herr, welcher seines Vasall oder Lehensmann ist. Eine freye Republik, ein freyer Staat, welcher keinem auswärtigen Oberherren unterworfen ist. S. Freystaat. In dem Deutschen Reiche schließet dieses Wort nur die Oberherrschaft der Reichsstände, nicht aber des Kaisers und des Reiches aus. Freye Reichsstäde, freye Reichsdörfer, die freye Reichsritterschaft u.s.f. welche nur allein dem Kaiser und dem Reiche unterworfen sind.

3) Frey von der Abhängigkeit und von der Verbindung mit andern. Ich bin nicht frey, hänge nicht von mir selbst ab, bin[289] nicht mein eigener Herr. Eine Person ist noch frey, wenn sie mit niemanden ehelich versprochen ist. Sein Herz ist nicht mehr frey, ist schon von Liebe gegen eine Person eingenommen.

4) Frey von der Strafe, von der Verbindlichkeit eines Gesetzes, oder auch von willkührlichen Pflichten. Frey gesprochen werden, von einem Verbrechen, oder von einer Strafe. Da ward Jonathan und Saul troffen (von dem Loose) aber das Volk ging frey aus, 1 Sam. 14, 41. Einen Soldaten frey geben. Frey rauben und stehlen können, ohne deßhalb einige Strafe zu besorgen. Das wird dir nicht so frey hingehen, ohne Strafe. Die freye Jagd in einem Gehäge haben.

5) Frey von Geschäften. Ich habe keine Stunde frey. Sich einen halben Tag frey machen. Leere Stunden, die unser Stand oder Beruf frey lässet.

6) Frey von einer Gefahr; als ein Nebenwort. Frey herum gehen. Frey aus- und eingehen. Den Rücken frey haben, in einem Gefechte. Vor dem Schusse frey seyn, S. Schußfrey. Ingleichen, was diese Sicherheit gewähret; in einigen Fällen, und als ein Beywort. Ein freyes (sicheres) Geleit.

7) Frey von allerley bürgerlichen Beschwerden, Polizey-Anstalten, und gesellschaftlichen Hindernissen, mit Freyheiten begabt. Eine freye Messe. Ein freyer Jahrmarkt. Ein freyer Hafen. Besonders frey von Abgaben. Ein freyes Haus, S. Freyhaus. Ein freyes Gut. Freyen Zutritt zu jemanden haben. Ingleichen von der Bezahlung. Einem den freyen Tisch, freye Wohnung, freyes Holz u.s.f. geben, ihm diese Dinge unentgeldlich geben. Er hat bey mir freyen Tisch, freye Wohnung u.s.f. Alles frey haben. Jemanden frey halten, für ihn bezahlen. Eine Zeche baut sich frey, im Bergbaue, wenn sie keine Zubuße mehr erfordert, sondern die Kosten von ihrem Ertrage bestreitet. S. Gastfrey und Freygebig.

8) Keinen eigentlichen Besitzer habend, von Dingen, deren Gebrauch mehrern zustehet. Es geschahe auf freyer Straße, auf freyem Felde. In diesem Walde ist die Jagd frey, einem jeden erlaubt. Ein freyer Wald, dessen sich jedermann bedienen kann; zum Unterschiede von einem Forste. Freyes Feld, im Bergbaue, welches keinen eigentlichen Besitzer hat. Ein Feld frey machen, es für frey, d.i. verlassen, niemanden gehörig erklären. Eine Zeche fällt ins Freye, wenn sie von ihrem Besitzer verlassen wird. Wer hat das Wild so frey lassen gehen? Hiob 39, 5. Zu derselben Zeit wird das Haus David – einen freyen offenen Born haben, Zachar. 13, 1. Siehe Vogelfrey, Freybürsche.

3. Frey von dem moralischen Zwange.

1) Überhaupt, vermögend etwas zu einerley Zeit und unter einerley Umständen zu thun oder zu lassen, oder fähig von zwey möglichen Dingen dasjenige zu wählen, welches uns am meisten gefällt. Er hat die freye Wahl, er kann wählen, was er will. Es stehet ihm frey, zu thun, was er will. Er hat seinen freyen Willen. Ein freyes Versprechen, das durch nichts erzwungen worden. Geld das jedermann von freyem Herzen opfert, 2 Kön. 12, 4, d.i. freywillig. Etwas von freyen Stücken thun, im gemeinen Leben, freywillig, aus eigener Entschließung. Mit der Tugend werde ichs von freyen Stücken niemahls verderben, Hr. Orgon im Gellert. Das Geld können sie zu ihrem freyen Gebrauche anwenden, Gell. Jeder Mensch ist frey, und nie muß er es mehr seyn, als wenn es die Wahl seines Glückes betrifft. Einem etwas frey stellen. Freye Hände haben, nach eigenem Willkühr handeln können.

2) In engerm Verstande. (a) Frey von der Herrschaft der Sinne und Begierden, fähig seine Handlungen nach der[290] Vorschrift der Vernunft einzurichten, und die auf solche Art bestimmten Handlungen; in welchem engsten Verstande dieses Wort sehr oft in der Sittenlehre und Theologie vorkommt. Der freye Wille, im engsten Verstande. Eine Handlung kann freywillig seyn, ohne eben alle Mahl frey zu seyn.


Kein Mensch ist edel und frey, der den Begierden gehorchet,

Noch groß, wenn er den Schöpfer nicht ehrt,

Hall.


(b) Frey von Vorurtheilen. Frey reden, frey denken. Sehr frey urtheilen. Ein freyer Verstand, ein freyer Geist. S. Freydenker, Freygeist. Wer sich durch das Ansehen anderer blenden läßt, ist in seinen Urtheilen nicht frey. (c) Frey von Furcht, von Sorgen, von einem bösen Gewissen u.s.f. offenherzig, freymüthig. Jemanden frey (unerschrocken) ansehen. Er hat ein freyes, offenes Gesicht. Frey predigen, Apostg. 9, 27. Frey reden, Joh. 7, 13. Frey und offenherzig bekennen. Frey mit jemanden umgehen. Ich will es ihnen frey gestehen. Wagen sie ein freyes Geständniß. Ich sage es ihnen frey heraus. (d) Frey von der ängstlichen Beobachtung der Regeln der Kunst. Eine freye Schreibart in der Musik, welche sich Ausnahmen von den Regeln der Harmonie und Modulation erlaubt, und auf dem Theater und in der Kammer herrscht; im Gegensatze der gebundenen, welche in der Kirche üblich ist. Eine freye Übersetzung, eine freye Nachahmung, welche sich nicht sclavisch an das Original bindet. (e) Frey von den Gesetzen des Wohlstandes und der guten Sitten, im nachtheiligen Verstande und als ein glimpflicher Ausdruck für das härtere frech. Der Mensch spricht sehr frey. Sie thut gar zu frey. Ein freyes Leben. Ein freyes Frauenzimmer. Wer nichts unerlaubtes denkt, der steht nie in Gefahr zu frey zu reden, Gell. Ein freyer Mahler, der schlüpfrige Gegenstände mahlet.

Anm. Dieses Wort lautet schon bey dem Ulphilas frija, bey dem Kero fri, frig, in der Schweiz noch jetzt fryg, im Niedersächs. frij, ehedem frig, im Angels. freah, freoh, frig, im Engl. free, im Holländ. vry, im Dän. fri, im Schwed. fri und fraels. Daß dieses Wort schon sehr alt ist, erhellet aus dem Hesychio, der den Nahmen der Phrygier, βριγες, durch ελευθερους, Freye, erkläret. Auch das Griech. φρεειν, auslassen, heraus lassen, scheint damit verwandt zu seyn. Dürfte man bey einem so alten und in so langer Zeit so wenig veränderten Worte eine Muthmaßung wagen, so stammet es von der eben so alten und noch in den nordischen Sprachen befindlichen Partikel frå, fram, ab, aus, von, her; weil frey doch eigentlich eine Absonderung, Abwesenheit bedeutet. S. auch Frech.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 288-291.
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