[294] Das Freygerinne, des -s, plur. ut nom. sing. an den Mühlen und Teichen ein Gerinne, welches, wenn das Wasser im Überflusse vorhanden ist, aufgehoben wird, damit es frey abfließen könne, ohne das Wasser zu berühren; der Freylauf, der Freyschutz. S. auch Freyarche.