[298]Das Freylehen, des -s, plur. ut nom. sing. ein freyes Lehen, dessen Besitzer zu keinen Dienstleistungen verbunden ist, Feudum francum; dergleichen Lehen zu den uneigentlichen Lehen gerechnet werden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 298.