[304]Das Friedegeboth, des -es, plur. die -e, noch in den Gerichten einiger Gegenden, ein Befehl Frieden zu halten, d.i. von Beleidigungen in Worten und Werken gegen andere abzustehen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 304.