[304] Der Friedekauf, des -es, plur. die -käufe, in den Rechten einiger Gegenden, ein Kauf, da etwas in Bausch und Bogen zur Erhaltung des Friedens, oder zur Vermeidung eines Prozesses gekauft wird. Ingleichen die Handlung, da man um einen Prozeß los zu werden, etwas gibt, oder von seinen Gerechtsamen nachlässet.