Gant, die

[406] Die Gant, plur. die -en, eine Oberdeutsche Benennung eines öffentlichen Verkaufes an die Meistbiethenden, einer Auction oder Versteigerung. Ingleichen des Ortes, wo solches geschiehet. Daher das Gantbuch, das Gantregister, oder die Gantrodel, das Verzeichniß derjenigen Sachen, welche auf solche Art verkauft werden sollen; das Ganthaus, die Gantstube, der Ort, wo es geschiehet; der Gantmeister, der Gantverkaufer, der Auctionator; das Gantrecht, die dabey vorgeschriebenen Gesetze, ingleichen das Recht, dergleichen Ganten anzustellen, das Stangenrecht; die Gantzeit, wenn solches geschiehet, u.s.f. S. Verganten.

Anm. Da die Sache selbst eine Römische Erfindung ist, so ist auch dieses Wort ohne Zweifel aus dem Lat. Worte quanti gebildet, welches bey dergleichen Verkäufen mehrmals gehöret wurde. Eben daher rühret auch das mittlere Lat. Inquantus, Incantus, Incantum, Encanum, und das Franz. Encant, Ital. Incanto, eine solche Gant oder Auction, und das mittlere Lat. incantare, encantare, verganten, und Incantator, ein Auctionator.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 406.
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