Gant

[324] Gant (Vergantung), ein oberdeutsches, aus dem Romanischen übernommenes Wort, ital. incanto, franz. encan, hervorgegangen aus dem Rufe des Versteigerers, lat. in quantum? ( = »wieviel? bis wie hoch?« nämlich wird geboten), der öffentliche gerichtliche Zwangsverkauf, namentlich der öffentliche Verkauf der Güter eines Überschuldeten an den Meistbietenden; daher Gantprozeß, soviel wie Konkurs; Gantmann (Gantschuldner), der in Konkurs Verfallene; Ganthaus, das Versteigerungshaus; Gantmeister, der Auktionator; ganten, verganten, die G. verfügen, öffentlich versteigern, verauktionieren, in Konkurs (s.d.) erklären; auf die G. kommen, soviel wie Konkurs erklären müssen, bankrott werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 324.
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