[415] Der Gardrichter, des -s, plur. ut nom. sing. eine vor nicht langer Zeit abgeschaffte obrigkeitliche Person auf der Insel Rügen, die auch Gardvogt hieß, und so viel als ein Burggraf oder Burgrichter war. Er hatte den Vorsitz in der Gardvogtey, deren Gerichtsbarkeit sich über alle diejenigen Personen und Güter erstreckte, welche nicht unmittelbar unter der Landvogtey oder unter den städtischen und adeligen Gerichten standen. Das Gebieth dieser Vogtey hieß auch der Garten. Alles von dem alten Gard, eine Burg, ein Schloß. S. Garten.