[927]Gardrichter, auf Rügen der Vorsitzer der Gardvogtei, eines Gerichts, welchem die nicht unmittelbar unter dem Landvogt od. städtischen od. Patrimonialgerichten Stehenden unterworfen waren.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 927.