Gardrichter

[927] Gardrichter, auf Rügen der Vorsitzer der Gardvogtei, eines Gerichts, welchem die nicht unmittelbar unter dem Landvogt od. städtischen od. Patrimonialgerichten Stehenden unterworfen waren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 927.
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