[430] Der Gasthalter, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen, besonders Oberdeutschen Gegenden, eine anständige Benennung eines Gastwirthes, der auch wohl ein Gastmeister, Gastgeber, und wenn man ihm ein vornehmes Ansehen geben will, ein Gastherr genannt wird. Fämin. die Gasthalterinn.