[460] Das Gedächtniß, des -sses, plur. inus. von dem Zeitworte gedenken oder denken. 1) Das Andenken, die Erinnerung an eine vergangene Vorstellung oder Begebenheit. Das thut zu meinem Gedächtnisse. Etwas in frischem Gedächtnisse haben. König August glorwürdigsten Gedächtnisses. Dein verstorbener Bruder seligen Gedächtnisses. Ich habe es noch im frischen Gedächtnisse. Etwas zum ewigen Gedächtnisse aufschreiben. Seines Nahmens Gedächtniß stiften. 2) Das Mittel der Widererinnerung oder des Andenkens, ein Denkmahl; nur in einigen Fällen. Ein Ehrengedächtniß. Eines Gedächtniß ausrotten, dasjenige vernichten, was sein Andenken erhalten könnte. 3) Das Vermögen, sich gehabter Begriffe wieder bewußt zu seyn; die Erinnerungskraft. Etwas in das Gedächtniß fassen. Ein gutes, ein glückliches, ein scharfes, ein starkes Gedächtniß, wenn man sich bey allem wohl besinnen kann, daß wir es vor diesem schon empfunden haben. Ein schlechtes, ein schwaches Gedächtniß. Das Gedächtniß verlieren, um sein Gedächtniß kommen. Etwas im Gedächtnisse behalten. Das Gedächtniß stärken. Etwas seinem Gedächtnisse einverleiben oder einprägen. Etwas aus dem Gedächtnisse lassen, es vergessen.
Anm. Im Nieders. nur Dechtniß. In einigen Oberdeutschen Gegenden ist dieses Wort weiblichen Geschlechtes. Zu ewiger Gedechtniß, heißt es unter andern in dem 1514 gedruckten Deutschen Livius. Aber Übereilung ist es, wenn man daraus die Regel folgern will, daß dieses Wort in den beyden ersten Bedeutungen weiblichen, in der dritten aber ungewissen Geschlechtes ist. S. -Niß.