Gefälle, die

[471] Die Gefälle, sing. inus. dasjenige, was von einem Grundstücke fällt, dessen Ertrag, die Einkünfte von demselben, und in engerer und gewöhnlicherer Bedeutung, die Abgaben, welche man dem Grundherren oder der Obrigkeit von einem Gute oder von einer Sache entrichtet; Herrengefälle. Die Gefälle entrichten. In einigen Oberdeutschen Gegenden ehedem nur Velle. Vor diesem bedeutete es auch eine Erbschaft, die einem andern an- oder zufällt, und war alsdann auch in der einfachen Zahl üblich. S. Angefäll.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 471.
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