[431] Gefälle (Gefäll), Neigung der Oberfläche eines fließenden Gewässers (Bach, Fluß, Strom) oder eines Verkehrswegs (Straße, Eisenbahn). Man findet es, indem man den Höhenunterschied zweier Punkte der Oberfläche (absolutes G. oder G. schlichtweg) und ihre Entfernung mißt und dann bestimmt, wieviel dieser Höhenunterschied auf die Längeneinheit beträgt (relatives G. oder Gefällverhältnis). Je größer das Gefällverhältnis fließenden Wassers ist, um so schneller bewegt sich dieses. Will man das G. zwischen zwei gegebenen Endpunkten einer Flußstrecke ausnutzen zum Betrieb einer dazwischen aufzustellenden Wasserkraftmaschine, so muß man mittels eines Obergrabens das Wasser vom obern Endpunkte der Flußstrecke zur Maschine und von da mittels eines Untergrabens, der beim untern Endpunkte der Flußstrecke ausmündet, das Wasser wieder in den Fluß zurückführen. Macht man das Gefällverhältnis von Ober- und Untergraben möglichst klein, so wird der Höheunterschied zwischen beiden am Standorte der Maschine, das »nutzbare G.«, möglichst groß. Aus dem nutzbaren G. und der Anzahl Kubikmeter Wasser, die in einer Sekunde abfließen, läßt sich die verfügbare Betriebskraft in Meterkilogrammen ermitteln. Man erhält diese durch Multiplikation des Gewichts der in einer Sekunde abfließenden Wassermenge in Kilogrammen mit der Höhe des Gefälles in Metern. Jedem Kubikmeter Wasser entspricht auf je 1 m G. theoretisch ein Arbeitsvermögen von 13,3 Pferdestärken. Am stärksten ist das G. eines Flusses im allgemeinen in seinem obersten, am geringsten in seinem untern Lauf (s. Fluß). Im Mühlenwesen ist Archengefälle das G., das bei einer Mühle dem Wasserzufluß unmittelbar vor dem Wasserrad gegeben wird. Beim österreichischen Salzbergbau sind G. die salzhaltigen Abfälle, die bei Gewinnung des Steinsalzes in kleinen Stücken erfolgen und, wenn rein, als Minutien in den Handel gehen, wenn unrein, ausgelaugt werden (Gefällsverätzung), worauf man die Salzlauge auf Kochsalz versiedet.- Barometrisches und Thermometrisches G., s. Gradient.