[528] Die Gêldstrafe, plur. die -n, eine jede Strafe, welche in barem Gelde aufgeleget und abgetragen wird, zum Unterschiede von einer Leibes-, Lebens- oder Gefängnißstrafe; die Geldbuße, im Schwabensp. Galtnüzz, im Sächsischen Landrechte das Gewette. S. auch Brüche.