Gemach (2), das

[544] 2. Das Gemāch, des -es, plur. die Gemcher, mit einem geschärften ä, ein Zimmer eines Hauses, am häufigsten von den Zimmern eines Pallastes. Bringet die Braut aus ihrem Gemache, Joel 2, 16. Die königlichen Gemächer. So auch das Tafelgemach, das Schlafgemach, das Vorgemach u.s.f. Das heimliche Gemach, der Abtritt, das Privet.

Anm. Von einem Zimmer kommt dieses Wort zuerst bey dem Stryker vor. Im Dän. lautet es Gemak, und im Schwed. Mak. Im Oberdeutschen bedeutet es auch so viel als ein Stockwerk, und das Pohln. Gmach bezeichnet auch ein Haus. Gemeiniglich leitet man es von dem Zeitworte machen her, und Frisch führet zum Beweise dieser Ableitung eine Stelle aus Hagens Chronik bey dem Pez an, wo es in der Bedeutung eines Zimmers Gemächt lautet. Allein es scheinet doch, daß man es mit Ihre mit mehrerm Rechte von dem vorigen Gemach, Bequemlichkeit, ableiten könne, da dieses mehrmahls in der Bedeutung eines bequemen Aufenthalts, einer Wohnung gefunden wird.


– Ein yder zog

Anheim wieder an sein gemach,

Theuerd. Kap. 17,


in seine Heimath, in seine Bequemlichkeit. Im Finnischen ist Maco gleichfalls der Abtritt. Luther hat in der Deutschen Bibel den alten Oberdeutschen Plural, die Gemache für Gemächer, beständig beybehalten. In manchen, besonders Niederdeutschen Gegenden spricht man das a auch im Singular geschärft, Gemách, welches aber theils wider die ganze Verwandtschaft, theils wider den Hoch- und Oberdeutschen Sprachgebrauch ist; indessen rühret doch daher das geschärfte a des Plurals.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 544.
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