[551] Die Gemeinheit, plur. die -en, in einigen Gegenden, 1) eine Gemeinde, besonders die Einwohner eines Dorfes oder einer Stadt, als eine bürgerliche Gesellschaft betrachtet. S. Gemeinde. In einigen Gegenden z.B. in Soest, bedeutet die Gemeinheit in engerm Verstande die zu keiner Zunft oder Innung gehörigen Einwohner, welche daher auch Gemeindmänner genannt werden. 2) Ein einer solchen Gemeinde gehöriges Gut, S. Gemeinde 3.