Gemeinherrschaft, die

[551] Die Gemeinhêrrschaft, plur. die -en. 1) Die Herrschaft über einem Ort, welche man mit einem oder mehrern gemeinschaftlich ausübet; ohne Plural. 2) Eine Herrschaft oder Dynastie, über welche zwey oder mehrere gemeinschaftlich zu gebiethen haben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 551.
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