Gemeinsam

[552] * Gemeinsam, adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen üblich ist. 1) Für gemein, vertraut. Gemeinsam mit jemanden umgehen. 2) Für gemeinschaftlich. Bey dem Kero kameinsamt, und kimeinsamlihho.

Anm. Eben so unbekannt sind im Hochdeutschen die Oberdeutschen Wörter, die Gemeinsame, für Gemeinschaft, ingleichen für Gemeinde; Gemeinsamkeit, für Vertraulichkeit; gemeinsamen, unzüchtige Gemeinschaft mit einer Person haben; und die Gemeinsamung für Hurerey.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 552.
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