Gemeinschaft, die

[552] Die Gemeinschaft, plur. inus. der Zustand, da man etwas mit einem andern gemein hat, oder sich mit ihm gemein macht. Besonders die gegenseitige Theilnehmung an den Umständen und an dem Eigenthume des andern; da denn dieser Ausdruck so viele nähere Bestimmungen leidet, als es Arten von Umständen gibt, an welchen man Theil nimmt. Die Gemeinschaft der Güter, wenn mehrern das Eigenthum an denselben zustehet. Etwas in Gemeinschaft haben oder besitzen. Die Gemeinschaft zwischen Seele und Leib, Harmonia animae cum corpore, diejenige Verbindung beyder Theile, vermöge welcher einer in den andern wirken kann. Die Gemeinschaft Gottes, oder die Gemeinschaft der Gläubigen mit Gott, in der Gottesgelehrsamkeit. Laß mich eine traurige Gemeinschaft an deinem ganzen Kummer haben, Dusch. Gemeinschaft mit einem machen. Zuweilen auch in weiterer Bedeutung für vertrauter Umgang, und in noch weiterer Bedeutung für einen jeden Umgang. Mit jemanden Gemeinschaft haben, mit ihm umgehen. Eines Gemeinschaft fliehen. Die unvorsichtige Gemeinschaft des verwandtschaftlichen Umganges erstickt oft die gegenseitige Hochachtung, Gell.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 552.
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