[572] Genügsam, -er, -ste, adj. et adv. geneigt, sich genügen zu lassen, d.i. aus erkannter Hinlänglichkeit einer Sache zu unserer Wohlfahrt, mit derselben zufrieden zu seyn. Ein genügsames Herz haben. Genügsam seyn.
Ein redlich Herz, genügsam in Begehren,
Kästn.
Adelung-1793: Genugsam