Genugsam

[572] Genugsam, adj. et adv. so viel als genug ist, als erfordert wird, auf eine hinlängliche Art, so wohl der Menge, als dem innern Grade der Stärke nach; da es denn am häufigsten für das Wort genug gebraucht wird, wenn es als ein Beywort stehen sollte. Genugsames Vermögen, genugsame Kräfte haben, Vermögen, Kräfte genug. Eine genugsame Versicherung, Bürgschaft. Sein genugsames Auskommen haben. Eine genugsame Zubereitung machen. Genugsamen Grund vor sich haben. Es fehlet an einer genugsamen Deutlichkeit. Ingleichen, hinlängliche Kräfte, hinlängliche Eigenschaften zu etwas besitzend. Der sich und allen zufälligen Dingen genugsame Gott; wo, von Gott gebraucht, auch allgenugsam üblich ist. Im Oberdeutschen, wo man die Wörter nie lang genug bekommen kann, gebraucht man es auch für das Nebenwort genug. Genugsam arbeiten, essen, schlafen. Er ist genugsam alt dazu, für alt genug. Wo man es aber im Hochdeutschen gar wohl entbehren kann, außer wenn es, auf eine hinlängliche Art, bedeutet. Ich habe es genugsam bewiesen, daß u.s.f. Ich sehe den Unterschied genugsam ein. Der Anstoß ist dabey nicht genugsam vermieden worden. Wo es sich durch die Ableitungssylbe -sam hinlänglich von genug unterscheidet.

Anm. Die Niedersachsen haben dafür nögehaftig. Bey dem Kero bedeutet Kenuhtsamo, als ein Hauptwort, die Genugthuung, und kenuhtsamen genug thun.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 572.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika

Adelung-1793: Genügsam