[582] Die Gerêchtsame, plur. die -n, die in einem Rechte oder Gesetze gegründete Befugniß. Eines Gerechtsamen kränken. Eine Stadt, welche viele Gerechtsamen hat.
Anm. Im Oberdeutschen nur Rechtsame. In eben dieser Mundart hat man auch das Bey- und Nebenwort gerechtsam für rechtmäßig, und Gerechtsamkeit für die Gerechtsame. Es ist ungegründet, wenn einige behaupten; Gerechtsamen habe keinen Singular. Indessen kommt der Plural freylich häufiger vor.