Gerechtsame

[630] Gerechtsame (Gerechtigkeiten), deutschrechtlicher Ausdruck für rechtliche Befugnisse verschiedener Art, so insbes. für die aus den Regalien (s.d.) abgeleiteten und an Private verliehenen Rechte (z. B. Fischereigerechtsame); dann für Berechtigungen, deren Inhalt Reallasten (s.d.) bilden, auch für andre Rechte, die dem jeweiligen Besitzer eines Gutes als solchem zustehen, besonders Gewerberechte (Realgerechtigkeiten). Gerechtigkeit war auch der deutschrechtliche Ausdruck für Servitut, z. B. Wege-, Weide-, Fahrgerechtigkeit etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 630.
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