Gerichtsamt, das

[587] Das Gerichtsamt, des -es, plur. die -ämter, in einigen Gegenden, z.B. in Schlesien, ein Gericht, in der 5ten Bedeutung dieses Wortes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 587.
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